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Die Pkw-Versicherung kündigen - das sollten Sie beachten

Sie kennen das Spiel. Jedes Jahr erblicken Sie im TV, in Zeitschriften, im Internet und in Tageszeitungen ab September die typischen Anzeigen mit Hinweisen zum Versicherungswechsel. Der 30.11. ist der Tag für den Wechsel der Pkw-Versicherung. Doch warum ist dies eigentlich so? Und schließt der Stichtag jegliche weitere Kündigung der Pkw-Versicherung vollständig aus? Wir möchten Ihnen an dieser Stelle mehr Informationen zur Kündigung der Pkw-Versicherung bieten und Ihnen sagen, worauf Sie beim Neuabschluss achten sollten.

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Pkw-Versicherung zum Stichtag kündigen

Der 30. November hat sich bei zahlreichen Versicherungen als Stichtag der Kündigung eingebürgert. Das liegt mitunter daran, dass Versicherer das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr angleichen. Das Versicherungsjahr beginnt somit am 01. Januar und endet am 31. Dezember. Da Versicherungen wie die Pkw-Versicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat haben, ist der 30. November also der letzte Tag, an dem die Kündigung bei einer Versicherung eingehen kann, um einen Versicherungswechsel zum nächsten Jahresbeginn zu ermöglichen.

Das bedeutet freilich nicht, dass Sie sich stets auf diesen Stichtag verlassen sollten oder keinesfalls eine Versicherung außerhalb dieses Zeitraums kündigen können. Einige Verträge weisen vollständig andere Fristen aus. Dies kommt zwar selten vor, aber richtet sich Ihre bisherige Pkw-Versicherung nicht nach dem Kalenderjahr, könnte für Sie auch die Kündigung zum 31. März in Betracht kommen. Nun muss Ihr Kündigungsschreiben spätestens am letzten Februartag beim Versicherer vorliegen. Eine weitere Ausnahme ist die Abmeldung des Pkw. Verkaufen Sie Ihren Wagen oder müssen Sie ihn entsorgen, können Sie natürlich jederzeit die Pkw-Versicherung auflösen. Das brauchen Sie zumeist jedoch nicht selbst erledigen. Durch die Abmeldung des Fahrzeuges erlischt die Pkw-Versicherung automatisch. Es ist aber sinnvoll, dass Sie die Abmeldung Ihrer Versicherung dennoch mitteilen. Gerade, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und die Abmeldung nicht selbst durchführen, könnte der Käufer noch Ihr Kennzeichen weiternutzen und gegebenenfalls Schäden verursachen, für die Ihre Kfz-Versicherung aufkommen muss. Zwar könnten Sie den Verkauf durch den Kaufvertrag beweisen, dennoch sollten Sie sich die Unsicherheit ersparen.

Die Pkw-Versicherung aus besonderen Gründen kündigen

Neben der einmonatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende steht Ihnen teilweise ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses beschränkt sich aber auf eng gesteckte Grenzen, die Sie eigenständig nicht verschieben können. Die bekannteste Form der Sonderkündigung ist die Beitragserhöhung. Teilt Ihnen Ihre Pkw-Versicherung mit, dass sich die Beiträge im nächsten Versicherungsjahr erhöhen, dürfen Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.
Doch gelten auch in diesem Fall Einschränkungen. Die Beitragserhöhung darf nicht auf Ihr Verhalten zurückzuführen sein. Wechseln Sie Ihren Wohnort und werden aus diesem Grund in eine andere und teurere Regionalklasse eingestuft, liegt kein Sonderkündigungsrecht vor. Dasselbe gilt, wenn Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse aufgrund eines Unfalls zurückgestuft werden. Der Gesetzgeber schränkt das Recht zur Sonderkündigung nun durch das Eigenverschulden ein. Erhöht die Pkw-Versicherung nicht nur die Beiträge, sondern erweitert gleichzeitig den Umfang Ihres Tarifs, dürfen Sie ebenfalls nicht außerordentlich kündigen, da das Preis-Leistungs-Verhältnis ausgeglichen bleibt.

Eine weitere Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung hängt mit Schadensfällen zusammen. Hatten Sie einen Unfall, gaben ihn bei der Versicherung an und erhalten Sie nun die Mitteilung über die Regulierung oder deren Ablehnung, dürfen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Grundsätzlich gilt für die außerordentliche Kündigung der Pkw-Versicherung eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie über die Beitragserhöhung oder die Regulierung unterrichtet wurden.

Wie muss die Kündigung der Pkw-Versicherung aussehen?

Es gibt simple Regelungen, in welcher Form Sie Verträge kündigen können. Letztendlich erfolgt die Kündigung stets in der Form des Vertrags. Der Vertrag der Pkw-Versicherung ist schriftlich - Ihre Kündigung erfolgt daher auch auf dem schriftlichen Weg.

Vielfach geht die Annahme um, dass Sie einen Grund für Ihre Kündigung angeben müssen. Dies ist allerdings falsch. Natürlich sollten Sie in einer außerordentlichen Kündigung Bezug auf die Beitragserhöhung nehmen, rechtlich brauchen Sie jedoch noch mitteilen, dass Sie den Vertrag auflösen möchten. Es genügt daher, wenn Sie folgenden Satz verwenden:

Hiermit kündige ich die oben bezeichnete Pkw-Versicherung fristgemäß zum xxx und bitte um Bestätigung.

Dennoch sollte die Kündigung einige Punkte beinhalten. So ist es wichtig, dass Sie neben Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und dem Datum auch den Versicherungsvertrag genau bezeichnen. Inkludieren Sie daher immer die Versicherungsnummer und, falls vorhanden, die Vertragsnummer. Gleichfalls empfiehlt es sich, das Kennzeichen des Pkw mit in die Kündigung aufzunehmen. Sollten Sie mehrere Fahrzeuge bei einer Pkw-Versicherung versichert haben, verhindern Sie auf diese Weise, dass die Kündigung versehentlich auf ein falsches Fahrzeug bezogen wird.

Selbstverständlich müssen Sie eine Kündigung unterschreiben. Der Versand sollte nicht per gewöhnlicher Briefpost erfolgen, es sei denn, Sie versenden die Kündigung äußerst rechtzeitig. Spätestens ab einem Monat vor dem Stichtag ist es ratsam, eine sichere Variante zu wählen. Das Einschreiben-Rückschein oder auch das Einwurf-Einschreiben haben sich bewährt. Durch den Rückschein, beziehungsweise der Einwurfbestätigung erhalten Sie einen Beweis für die fristgemäß eingereichte Kündigung. Selbst, wenn die Versicherung nun langsam reagiert, können Sie den Zugang beweisen und davon ausgehen, dass Sie zum ersten Tag des neuen Vertragsjahrs die Pkw-Versicherung wechseln können.

Sollten Sie die rechtzeitige Kündigung verpasst und nur noch wenige Tage vor Fristablauf Zeit haben, können Sie das Schreiben vorab versenden. In der Praxis bewährt sich ein Fax. Notieren Sie auf dem Schreiben den Vermerk »Vorab per Fax«. Auch das Einscannen der unterschriebenen und mit Vermerk versehenen Kündigung und der zusätzliche E-Mail-Versand sind möglich. Auf dem Postweg verschicken Sie die Kündigung dennoch.

Erst vergleichen, dann Pkw-Versicherung kündigen

Sollten Sie Ihre Pkw-Versicherung nicht nur kündigen wollen, weil Sie Ihr Fahrzeug abmelden, empfiehlt sich stets ein Versicherungsvergleich. Selbst die bloße Pkw-Haftpflichtversicherung kann sich deutlich voneinander unterscheiden, obwohl sie gesetzlich geregelt ist. Einige Versicherer erhöhen beispielsweise die Deckungssummen eigenständig. Bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung für einen Pkw variieren die Tarife je nach Versicherer noch deutlicher. So erhalten Sie teils einen Auslandsschutz, die Mallorca-Police oder weitere Inhalte. Überlegen Sie auch, ob Sie den Haupt- und Ihren Zweitwagen gleichzeitig bei einer anderen Versicherung versichern. Dasselbe gilt, wenn Sie ein Motorrad besitzen. Zweitfahrzeuge kosten zumeist deutlich weniger, als das erstangemeldete Fahrzeug.

Nutzen Sie den Versicherungsvergleich

Auf unserer Seite stellen wir Ihnen einen Versicherungsvergleich für die Pkw-Versicherung zur Verfügung. Dieser ist selbstverständlich kostenfrei und erfordert nur wenige Angaben Ihrerseits. So benötigt der Tarifrechner Ihren Wohnort, um die Regionalklasse zu berechnen. Aus Ihrem Fahrzeugschein entnehmen Sie die Angaben zu Ihrem Fahrzeug. Besonders einfach ist dies, wenn Sie auf die Schlüssel- und Typnummer des Pkw zurückgreifen. Darüber hinaus können Sie weitere Angaben zu Ihrem Alter, Ihren speziellen Wünschen bezüglich der Teil- oder Vollkaskoversicherung machen. Anhand der Eingaben greift der Versicherungsvergleichsrechner nun auf die Tarife im Internet zurück und wertet sie für Sie aus. Im Anschluss erhalten Sie eine Übersicht eingeblendet, die Tarifinhalte und Preise ausweist. Jetzt entscheiden Sie, welche Pkw-Versicherung für Sie infrage kommt und bei welcher Versicherung Sie über den Vergleich Ihre Versicherungsanfrage stellen. Übrigens erhalten Sie häufig schon innerhalb eines Tages eine Versicherungsbestätigung. Haben Sie diese, können Sie nicht nur einen neuen Wagen anmelden, sondern auch Ihre alte Pkw-Versicherung kündigen.

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